Wald ist definiert als eine mindestens 0,5 ha große Fläche mit einer Beschirmung (alle oberirdischen Teile des Baums einschließlich Blättern und Astwerk) oder einem entsprechenden Bestockungsgrad von mehr als 10 %. Die Bäume sollten am jeweiligen Standort bei Hiebreife eine Mindesthöhe von 5 m erreichen können.
Weitere Informationen
- Wald (CODED - Eurostat Datenbank für Konzepte und Begriffe)
- Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Revision 1.1)